Gastbeitrag aus Hessen
Wir dachten, das Bildungssystem sei ein Partner. Doch unsere Erfahrungen als Eltern eines autistischen Kindes zeigen ein anderes Bild: ein System, das vorgibt zu unterstützen – und in Wahrheit ausgrenzt.
Schon in der Kita begann die Weichenstellung: Ein handschriftlicher Zettel mit der Telefonnummer einer Förderschule für geistige Entwicklung (GE), versehen mit einem Ausrufezeichen, wurde uns kommentarlos übergeben. Unser Kind war gerade erst neu eingewöhnt, und doch schien man sich sicher: geistige Behinderung. Förderung? Diagnostik? Gespräch? Fehlanzeige.
In der Grundschule setzte sich das Bild fort. Eine Fachkraft des Beratungs- und Förderzentrums (BFZ) blätterte kurz durch unsere Unterlagen, tippte auf ihrem Handy und erklärte: Die Schule sei voll. Rückstellung? Unmöglich – der Förderbedarf GE stünde im Raum. Alternativen? Nur eine teure Privatschule oder eben die Förderschule GE. Dass eine geistige Behinderung für diesen Förderweg zwingend vorliegen muss, erwähnte niemand. Auch nicht, dass Rückstellung vor einer solchen Zuweisung geprüft werden muss.
Unsere Fragen blieben unbeantwortet. Die Schulärztin übernahm ohne Einbindung unserer Perspektive die Rolle einer beratenden Instanz – und stützte die längst gefasste Entscheidung. Dass Fachleute aus Therapie und Medizin andere Empfehlungen aussprachen, spielte keine Rolle.
Wir wurden nicht gefragt. Wir wurden gesteuert. Und als wir widersprachen, wurden wir als „nicht kooperativ“ eingeordnet. Doch Kooperation setzt Augenhöhe voraus. Was wir erlebt haben, war eine Art stilles Verfahren – mit vorgegebenem Ausgang.
Das Vertrauen in das System hat diese Erfahrung tief erschüttert. Nicht weil wir von Inklusion träumten. Sondern weil uns das Gesetz eigentlich zusichert, Teil der Entscheidung zu sein. Was wir brauchen, ist kein Entgegenkommen. Wir brauchen ein System, das seine eigenen Regeln einhält.
Systematisch unter Druck gesetzt
Laut § 58 Abs. 3 HSchG können schulpflichtige Kinder bei fehlender Schulreife auf Antrag der Eltern für ein Jahr zurückgestellt werden. Trotzdem wurde unser Wunsch danach ignoriert. Stattdessen erhielten wir mehrfach die Aussage, eine inklusive Beschulung sei nicht möglich – mit dem Hinweis, wir müssten uns zwischen Förderschule oder einem Privatschulplatz entscheiden. Als wir die private Grundschule kontaktierten, war dort kein Platz mehr frei. Kurz darauf informierte uns die BFZ-Fachkraft, dass nun nur noch die Förderschule bleibe – oder ein Verfahren eingeleitet werde.
In allen Gesprächen lag der Fokus auffällig auf den vermeintlichen Defiziten unseres Kindes. Seine kognitiven Stärken – etwa die sichere Beherrschung des Alphabets und Zahlenverständnis mit drei Jahren – fanden keine Beachtung. Unsere Hinweise auf die tatsächliche Bedeutung der Diagnosen wurden ignoriert. Schließlich zog sich die BFZ-Kraft mit dem Hinweis zurück, sie habe keinen Einfluss mehr.
Einseitiger Förderausschuss
Im Förderausschuss sprachen wir an, dass unser Wunsch nach inklusiver Beschulung bereits abgelehnt worden war. Die BFZ-Kraft widersprach – ließ uns aber keine Gelegenheit, zu antworten. Statt Austausch auf Augenhöhe dominierte Zeitdruck. Der Verlauf glich zunehmend dem Vorgehen einer Drückerkolonne: ständige Fristen, kaum Spielraum, Druck statt Dialog.
Zweifel an Unabhängigkeit
Auch die förderdiagnostische Stellungnahme verlief problematisch. Trotz unserer ausdrücklichen Ablehnung wurde unserem Kind kommentarlos ein Tablet mit Testaufgaben vorgelegt. Zwar bearbeitete es diese souverän, doch die spätere Stellungnahme folgte dem bekannten Muster: Bestätigung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs. Unsere vorliegende psychologische Einschätzung wurde ignoriert.
Besonders irritierend: Als Argument gegen die Rückstellung wurde ein fehlender Kita-Platz genannt – obwohl unser Vertrag diesen automatisch verlängert. Auch rechtlich ist ein Kita-Platz keine Voraussetzung für eine Rückstellung.
Wir haben die Stellungnahme zurückgewiesen und auf Verfahrensfehler hingewiesen. Unsere Forderung: eine neue, rechtskonforme Empfehlung – unabhängig, sachlich und ohne vorgefertigte Entscheidung.
Ignorierte Expertise, vorgefertigte Entscheidung
Aus medizinischer und therapeutischer Sicht wurde eine Rückstellung unseres Sohnes klar empfohlen. Doch statt einer inhaltlichen Auseinandersetzung reagierte die Schule lediglich mit der Ankündigung, das Schreiben weiterzuleiten. Auch ein fachlich fundierter Brief eines Interessenverbands an das Schulamt, in dem von Willkür, Missachtung medizinischer Gutachten und drohender Diskriminierung die Rede war, blieb unbeantwortet.
Förderausschuss als Formalie
Der anschließende Förderausschuss bestätigte unseren Eindruck: Die Entscheidung war längst gefallen. Kritische Gutachten – wie eine externe IQ-Testung ohne Hinweise auf geistige Behinderung – wurden erst im Gespräch als „nicht zulässig“ abgelehnt. Unsere Rückfrage, warum das nicht vorab kommuniziert wurde, blieb unbeantwortet. Stattdessen folgte der kaum verhohlene Hinweis: Entweder wir stimmen einer erneuten Testung zu – oder es wird automatisch der Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ (GE) festgestellt.
Druck statt Dialog
Diese Art der Einflussnahme wirkte wie Erpressung – trotz zweier unabhängiger Diagnosen ohne Hinweise auf eine geistige Behinderung. Unsere Hinweise auf Fortschritte, therapeutische Einschätzungen und das Kindeswohl wurden ignoriert. Die Aussage, es drohe „Kindeswohlgefährdung“, wenn wir keine verlässliche Betreuung gewährleisten könnten, war nicht nur faktisch falsch (das Jugendamt war längst involviert), sondern wirkte wie eine Drohung.
Die Entscheidung fiel – gegen unseren Willen, gegen die ärztliche Empfehlung, gegen jedes Verständnis von individueller Förderung. Unser Antrag auf Rückstellung blieb unberücksichtigt. Statt Optionen hatten wir die Wahl zwischen Pest und Cholera.
Schulärztliche Farce
Vor der Untersuchung lagen alle relevanten Gutachten vor – einstimmig mit der Empfehlung zur Schulrückstellung. Doch die Amtsärztin winkte direkt ab: Der Förderbedarf sei „klar“. Medizinisch untersucht wurde unser Sohn nicht. Stattdessen erhielten wir eine Werbeveranstaltung für die Förderschule GE und das Gefühl, dass Argumente unerwünscht seien. Erst nach Verweis auf die DSGVO erhielten wir Einsicht ins Gesprächsprotokoll – mit fehlerhaften Aussagen, die den Entscheidungsprozess verzerrten. Die ärztliche Einschätzung wirkte weniger medizinisch als politisch.
Ein Ablehnungsbescheid ohne Rechtsbehelf
Unser Antrag auf Schulrückstellung wurde abgelehnt. Begründung: Der Förderbedarf GE könne nicht ausgeschlossen werden – trotz zweier gegenteiliger Gutachten. Wir fragten nach der Rechtsgrundlage, erhielten aber keine Antwort. Der Bescheid war sachlich falsch und ohne Widerspruchsbelehrung – rechtswidrig. Kurz darauf ruderte der Schulleiter zurück: Die Ablehnung sei „auf unvollständiger Abwägung“ basiert.
Kita-Probleme als Argument – Assistenz als Hindernis
Im Schulgespräch hieß es dann: Eine inklusive Einschulung sei „nicht mehr möglich“ – es fehle die Teilhabeassistenz. Stattdessen solle das Kind zur Förderschule GE, da es „mehr von sozialen Kontakten als von Therapie“ profitiere. Eine inklusive Lösung wurde weder geprüft noch angeboten.
Rückstellung nur durch Druck von oben
Erst nach Einschaltung des Kultusministeriums wurde dem Antrag nach sieben Monaten stattgegeben. Bis dahin lautete das Mantra: GE oder nichts. Diese Erfahrung zeigt, wie sehr Entscheidungen nicht dem Kindeswohl, sondern einem systemischen Automatismus folgen – sofern niemand energisch widerspricht.
Fazit: Vertrauen verspielt
Wir sind ernüchtert – und beunruhigt. Nicht, weil wir überall Böswilligkeit vermuten. Sondern weil sich unser Fall nicht wie ein bedauerlicher Einzelfall anfühlte, sondern wie ein vorgezeichneter Weg – unabhängig vom Kind. Unsere Offenheit wurde nicht als Einladung zur Zusammenarbeit verstanden, sondern diente offenbar als Vorlage zur Kategorisierung.
Was uns begegnete, war kein ergebnisoffenes Verfahren, sondern ein eng verzahntes Netzwerk aus Kita, BFZ, Grund- und Förderschule, Gesundheits- und Schulamt – allesamt mit erstaunlich einhelliger Empfehlung: Förderschule mit Schwerpunkt Geistige Entwicklung (GE). Keine Institution schien die Sicht der anderen kritisch zu hinterfragen. Die Entscheidung, so schien es, stand längst fest – lange bevor man uns anhörte.
Dass letztlich erst das Kultusministerium einschreiten musste, damit unserem Antrag auf Schulrückstellung nach sieben Monaten (!) doch noch stattgegeben wurde, sagt alles über die Qualität des Verfahrens.
Unser Dank gilt dem Verein, der uns nicht nur fachlich, sondern auch menschlich getragen hat. Ohne ihn wären wir verloren gewesen.
Empfehlungen: Was wir heute anders machen würden
Unsere Erfahrungen führen zu klaren Empfehlungen an andere Eltern:
- Keine pauschalen Schweigepflichtsentbindungen. Wer alles freigibt, gibt Kontrolle aus der Hand. In unserem Fall wurde hinter unserem Rücken eine GE-Empfehlung ausgesprochen – fachlich unbegründet, rechtlich unzulässig.
- Keine Tests ohne Anwesenheit. Diagnostik braucht Transparenz. Gespräche und Absprachen sollten mit Beteiligung der Eltern stattfinden – nicht über ihre Köpfe hinweg.
- Rechtsschutzversicherung abschließen. Gute Argumente reichten nicht. Erst mit anwaltlicher Rückendeckung kam Bewegung in den Fall.
Systemische Schieflagen: Wenn Rollen verschwimmen
Ein besonderes Unbehagen bleibt: Die Fachberaterin GE trat zugleich als Vertreterin des Schulamts auf – eine Doppelrolle, die systemische Interessenkonflikte birgt. Auch wenn sie nicht für eine bestimmte Schule sprach, repräsentiert sie ein System, das Förderschule propagiert.
In einem sensiblen Verfahren wie der Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs ist diese Rollenkonfusion mehr als nur ein Schönheitsfehler. Sie untergräbt Vertrauen.
Kritik an der IQ-Diagnostik: Wer testet, entscheidet
Zwei unabhängige Stellen testeten unser Kind – doch beide Ergebnisse waren stark von Tagesform und Kooperationsbereitschaft abhängig. Wenn ein fünfjähriges Kind nicht mitmacht, ist keine valide Diagnostik möglich – es sei denn, man interpretiert Verweigerung als Unfähigkeit.
Genau das geschieht regelmäßig: Testabbruch wird als Beleg für niedrige kognitive Fähigkeiten gewertet. Eine fatale Praxis, die Kindern Entwicklungschancen nimmt, bevor sie überhaupt begonnen haben.
Internationale Standards sehen das anders: In vielen Ländern führen Psychologen IQ-Tests durch – nicht Lehrer mit sonderpädagogischer Ausbildung. Und das aus gutem Grund:
- Psychologen sind umfassend in Testdiagnostik geschult, erkennen Einflussfaktoren wie Angst oder Sprachbarrieren und beherrschen Differenzialdiagnostik.
- Sie sind in der Regel neutral – nicht Teil der schulischen Verwertungskette.
- Sonderpädagogen hingegen verfügen meist nicht über die notwendige psychometrische Ausbildung.
Unser Vorschlag: Psychologen diagnostizieren, Sonderpädagogen begleiten. Eine interdisziplinäre Lösung, die dem Kind gerecht wird – nicht der Struktur.
Ein Blick auf die Feststellung des Förderbedarfs im Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“
Die allgemeine Schule hat für Kinder mit Autismus-Spektrum-Störung selten eine zufriedenstellende Antwort parat. Gerade bei Kindern, deren autistische Ausprägung sich in herausforderndem Verhalten und einer eingeschränkten Kommunikation äußert, zeigt sich oft ein erschreckender Reflex: Verantwortung wird abgeschoben, Bildung wird delegiert – und zwar an die Sonderpädagogik.
Doch dieser vermeintliche Ausweg ist ein Trugschluss. Sonderpädagogik ist kein Allheilmittel und besitzt nicht die notwendige Expertise, um autistische Kinder so zu begleiten, dass sie sich nahtlos an den Regelschulbetrieb anpassen. Stattdessen entwickelt sich ein Teufelskreis: Die Schule überlässt den Eltern die Entscheidung, den Förderanspruch im Bereich „Geistige Entwicklung“ (GE) offiziell feststellen zu lassen – nur um auf diese Weise mehr Ressourcen zu erhalten. Konkret bedeutet das: Mehr Stunden einer Förderschullehrkraft im Unterricht.
Doch dieser bürokratische „Deal“ ist weit mehr als eine Formalität. Die Feststellung des Förderbedarfs im Schwerpunkt GE ist ein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Kindes. Denn offiziell wird damit eine geistige Behinderung bescheinigt – auch wenn diese bei vielen autistischen Kindern schlichtweg nicht vorliegt oder nicht diagnostizierbar ist. Eine Behinderung, die so gar nicht existiert, wird dem Kind aufs Auge gedrückt. Ein Stigma, das nicht nur die Würde verletzt, sondern das Leben und die Bildungschancen massiv einschränkt.
Denn mit dem Förderschwerpunkt GE ist der Bildungsweg der Kinder fast zwangsläufig begrenzt. Statt individueller Förderung in Lesen, Schreiben und Rechnen – in ihrem Tempo und gemäß ihrer Möglichkeiten – endet der Weg oft im unteren Bildungsgang ohne Abschluss, ohne Lehrplan. Beschäftigung mit Puzzeln, Malen und Kneten ersetzt Bildung. Die Folge: Ein direkter Pfad in die Werkstatt für behinderte Menschen – ein Schicksal, das vielen Eltern unbewusst und wider Willen auferlegt wird.
Der Fall eines Schülers mit Autismus an einer hessischen Grundschule zeigt beispielhaft, wie leicht aus dem vermeintlichen Fördern eine Diskriminierung wird.
Das System muss sich verändern. Nicht das Kind muss sich verbiegen oder seine Behinderung „überwinden“ – sondern Schule muss Barrieren abbauen, um echten, gleichberechtigten Zugang zu Bildung zu ermöglichen.
Das bedeutet: Mehr Mut zur Inklusion, mehr Fachwissen und vor allem mehr Verantwortung. Sonst bleibt am Ende nur die Frage: Wer hat hier wirklich versagt – das Kind oder das System?