Forderungen

Bildung ist zwar Ländersache*, doch die Verantwortung des Bundes ist klar: Der Bund muss sicherstellen, dass die UN-Behindertenrechtskonvention in ganz Deutschland umfassend umgesetzt wird. Alle jungen Menschen mit Behinderung müssen überall im Land ihr Recht auf inklusive Bildung in einem inklusiven Schulsystem wahrnehmen können.

Unsere Forderungen an den Bund:

  1. Umfassende Aktionspläne für inklusive Bildung
    Der Bund muss sicherstellen, dass die Bundesländer umfassende Aktionspläne für den Aufbau des inklusiven Bildungssystems entwickeln. Diese Aktionspläne müssen klare Ziele, verbindliche Zeitpläne und angemessene Ressourcenzuweisungen enthalten. Zudem muss ihre Umsetzung im Sinne der Konvention laufend evaluiert werden (vgl. die abschließenden Bemerkungen des UN-Fachausschusses).
  2. Einheitliche Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bildungsbereich
    Der Bund muss den Rahmen für eine einheitliche Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bildungsbereich schaffen, um gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland zu gewährleisten. Alle jungen Menschen mit Behinderungen müssen – unabhängig von ihrem Wohnort – ihr Recht auf inklusive Bildung unter angemessenen Bedingungen wahrnehmen können.
  3. Die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention offensiv vertreten
    Der Bund muss die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention offensiv vertreten und auf jeder Ebene von Politik und Verwaltung deutlich machen, dass die Schaffung inklusiver Strukturen von höchster Bedeutung ist. Der UN-Fachausschuss kritisiert, dass Fehlvorstellungen und negative Wahrnehmungen zur inklusiven Bildung auch in staatlichen Stellen von Bund, Ländern und Kommunen verbreitet sind. Es obliegt der Verantwortung des Bundes, diesen Vorurteilen entgegenzutreten und sicherzustellen, dass der Aufbau eines inklusiven Bildungssystems uneingeschränkt unterstützt und gefördert wird.
  4. Bundesweite Aufklärungskampagne
    Der Bund muss eine umfassende bundesweite Aufklärungskampagne gemäß Artikel 8 der UN-Behindertenrechtskonvention starten. Inklusion ist ein Menschenrecht, und das Ziel ist ein inklusives Schulsystem. Alle öffentlichen Stellen müssen deutlich verstehen, dass sie zur aktiven Verwirklichung dieser Vereinbarung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet sind. Die Öffentlichkeit muss über die Ziele und den menschenrechtlichen Gehalt der UN-Behindertenrechtskonvention und der inklusiven Bildung informiert werden. Dies ist eine Pflicht, keine Kür.




*Ausführlichere Erläuterung für die Entscheidung, Forderungen an den Bund zu richten:

Der Bund spielt eine zentrale Rolle in der Gesamtverantwortung für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Deutschland hat sich durch die Ratifizierung der UN-BRK völkerrechtlich verpflichtet, die Rechte von Menschen mit Behinderung auf allen Ebenen umzusetzen. Diese Verpflichtung gilt für den gesamten Staat und nicht nur für einzelne Bundesländer. Auch wenn Bildung gemäß dem deutschen Grundgesetz grundsätzlich in die Verantwortung der Länder fällt, muss der Bund sicherstellen, dass die UN-BRK in ihrer Gesamtheit und in allen Bereichen des Landes konsequent umgesetzt wird. Der Verweis auf den Föderalismus darf nicht dazu führen, dass die Verantwortung für die Rechte von Menschen mit Behinderung auf die Länder abgewälzt wird.

Der Bund hat die Aufgabe, die Umsetzung der UN-BRK auf nationaler Ebene zu koordinieren und zu unterstützen. Er muss klare Ziele, Zeitpläne und Ressourcen festlegen, die den Ländern helfen, inklusive Bildungssysteme zu etablieren, und sicherstellen, dass es landesweit zu einer einheitlichen und konsequenten Umsetzung kommt. So kann gewährleistet werden, dass alle jungen Menschen mit Behinderung, unabhängig von ihrem Wohnort, gleiche Bildungschancen erhalten und gleichwertige Lebensbedingungen vorfinden.

Darüber hinaus trägt der Bund die politische Verantwortung, sicherzustellen, dass alle politischen Ebenen, einschließlich der Länder, die UN-BRK respektieren und aktiv umsetzen. Es reicht nicht aus, nur auf die Länder zu verweisen, wenn es um die Einhaltung dieser internationalen Vereinbarung geht. Der Bund muss als garantierende Instanz auftreten und dafür sorgen, dass alle Bundesländer die gleichen Standards erfüllen.

Schließlich hat der UN-Fachausschuss Deutschland im Rahmen der Staatenprüfung 2023 eine deutliche Rüge für die unzureichende Umsetzung der inklusiven Bildung erteilt. Diese Mängel betreffen nicht nur einzelne Bundesländer, sondern stellen ein gesamtstaatliches Problem dar. Daher muss der Bund seine Verantwortung wahrnehmen und konkrete Maßnahmen ergreifen, um die Umsetzung der inklusiven Bildung voranzutreiben. Eine bundesweite Aufklärung und eine einheitliche Strategie sind notwendig, um die Rechte von Menschen mit Behinderung im Bildungssystem zu sichern. Der Bund darf diese Aufgabe nicht den Ländern allein überlassen.